| Neues Waffengesetz 2017
Seit Anfang Juli 2017 gilt ein neues Waffengesetz.
Die Sensibilität im Hinblick auf den privaten Besitz von Schusswaffen hat in den letzten Jahrzehnten mehr und mehr zugenommen. Diesem Umstand wurde bereits in der Vergangenheit durch zahlreiche Gesetzesänderungen Rechnungen getragen. Hauptziel des neuen Waffengesetz ist die Reduzierung der Zahl illegaler Waffen in Deutschland. Deshalb sollen Besitzer solcher Waffen Gelegenheit erhalten, diese ein Jahr lang straffrei abgeben zu können. Daneben geht es der Legislative auch darum, sich erneut für eine noch sicherere Aufbewahrung von Waffen einzusetzen. Dadurch werden die Anforderungen an einen neu gekauften Waffenschrank in Zukunft deutlich steigen.
Die Zahl abhandenkommender Waffen soll sinken
Das neue Waffengesetz ist nach Auffassung seiner Befürworter notwendig, weil in ihren Augen deutlich zu viele Waffen abhandenkommen. Durch eine Verschärfung der Regelungen im Hinblick auf die Aufbewahrung und Sicherung von Waffen soll diese Zahl deutlich sinken. Als Grundlage hierfür soll die Norm DIN/EN 1143-1 dienen. Allerdings haben die verbesserten Sicherheitsstandards auch ihren Preis. Im Schnitt sind derartige Modelle etwa 300 Euro teurer als ein den heutigen gesetzlichen Standards entsprechender Waffenschrank.
Die Verschärfungen
Die Aufbewahrung von Waffen richtet sich nach § 36 des Waffengesetzes. Nach Absatz eins dieser Vorschrift war die Norm DIN/EN 1143-1 verpflichtende Voraussetzung, wenn Waffen und Munition nicht getrennt gelagert werden. Mit dem neuen Gesetz gilt diese Norm ganz allgemein für die Aufbewahrung von Waffen. Unterschiede zwischen den Schränken der Sicherheitsstufe A und der Norm DIN/EN 1143-1 ergeben sich vor allem im Hinblick auf den Schutz gegen Einbrüche. Ein der Sicherheitsstufe A entsprechender Waffenschrank muss lediglich der Einwirkung leichter mechanisch wirkender Einbruchswerkzeuge standhalten. Ein Schutz gegen Brände ist nicht erforderlich. Demgegenüber sehen die Anforderungen für einen Waffenschrank, der der Norm DIN/EN 1143-1 entspricht vor, dass dieser einen typgeprüften Schutz gegen sowohl mechanische als auch thermische Einbruchwerkzeuge bieten muss. Insofern verwundert es nicht, dass für den Kauf eines Waffenschranks in Zukunft mit deutlichen Mehrkosten zu rechnen ist.
Zusätzlich zur DIN/EN-Norm schreibt das neue Gesetz auch maximale Lagermengen für Kurzwaffen vor. Hier finden Sie eine genaue Auflistung:
Sicherheitsstufe 0 nach EN 1143-1, Schrankgewicht unter 200 kg:
Langwaffen unbegrenzt
bis zu 5 Kurzwaffen
Munition
Sicherheitsstufe 0 nach EN 1143-1, Schrankgewicht über 200 kg:
Langwaffen unbegrenzt
bis zu 10 Kurzwaffen
Munition
Sicherheitsstufe 1 nach EN 1143-1:
Langwaffen unbegrenzt
Kurzwaffen unbegrenzt
Munition
Quelle:
https://www.tresoro.de/Neues-Waffengesetz-2017 | | |
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